Feierliche Aufnahme in den ´Club der Fuffziger´Mit 50 Jahren, da fängt das Leben an ...

Liebe Mutti, Tante, Oma (ääähm nur Spass) eben Regina,

50 Jahre hast du darauf warten müssen - und heute ist es endlich soweit. Ich darf dir die freudige Mitteilung machen, daß Du anläßlich deiner heutigen Geburtstagsfeier in den ehrenwerten 'Club der Fuffziger' aufgenommen wirst. Der Vorstand hat mich ermächtigt, dir eine kleine Begrüßungsrede zu halten, Bedeutung und Würde dieses Titels zu erläutern und die Aufnahmezeitung zu überreichen.

Bereits vor geraumer Zeit hat der Vorstand deine Freunde und Bekannten beauftragt, deine Gewohnheiten, dein Auftreten in der Öffentlichkeit, vor allem aber auch deinen Umgang mit anderen ´Fuffzigern' zu beobachten. Da alle zu einem positiven Urteil gekommen sind und dich für würdig erachten, hat sich der Vorstand entschlossen, deinem inständigen Wunsch auf Aufnahme in den ehrenwerten 'Club der Fuffziger' zu entsprechen.

'Fuffziger´ zu sein, heißt aber nicht, die Hände in den Schoß zu legen. Du wirst vielmehr reichlich Gelegenheit haben, dich im Kreis der ´Fuffziger´ zu bewähren, etwa durch Kaffeekränzchen, Organisation von Liederabenden usw.

Als ´Fuffziger´ darfst du ab sofort anstelle des Bundesverdienstkreuzes einen ´Fuffziger´ an der Bluse tragen, bei feierlichen Anlässen auch entsprechende Aufnäher auf der Gesäßfläche deines Rockes. So wird dir gewährleistet, daß dir als ´Fuffziger´ stets angemessene Aufmerksamkeit, Ehrerbietung und Bewunderung zuteil wird.

Diesen Tag feiern wir ja auch nicht so sehr wegen der Vollendung des 50. Lebensjahres, sondern als Ehrentag der Aufname in den 'Club der Fuffziger´. Du hast durch diese Mitgliedschaft von heutigen Tag an vielfältige Privilegien. So ist es dir mit sofortiger Wirkung gestattet:

1. Deine Namensangabe auf privaten und geschäftlichen Schreiben durch den Titelzusatz ´Fuffziger´ zu ergänzen. Die Empfänger solcher Schreiben haben sich für zehn Sekunden von Ihrem Platz zu erheben und deiner Person in stiller Ehrerbietung zu gedenken.

2. Bei Turn- und Sportfesten darfst du ohne vorherige Qualifikation an den Endausscheidungen in folgenden Disziplinen teilzunehmen: Torten verdrücken, Teebeutel - Weitwurf ..... und Lange Tratschen

3. Wegen der neubegründeten Mitgliedschaft im angesehenen 'Club der Fuffziger' ist es dir nicht länger zuzumuten, im Haus, Küche, Hof und Garten irgendwelche niedrigen Dienste zu verrichten.

4. Sobald du dein Ehrenzeichen trägst, sind die Mitglieder deines Familienclans verpflichtet, dir ohne weitere Aufforderung Filzpantoffeln, Kaffee, ein Stückchen Kuchen, die Zeitschrift: 'Bild der Frau', bereitzustellen. 5. Beim Verlassen deines Domizils sind deine sonstigen Angehörigen verpflichtet, dich mit ausreichenden Geldmitteln in allen gewünschten Währungen auszustatten. Bemühe dich um Nutzung all dieser Privilegien und um ein vorbildliches Verhalten als ´Fuffziger´, damit wir dich in zehn Jahren, bei Vollendung des 60. Lebensjahres, den Titel 'Sechziger' verleihen können. Sei auch bitte stets um deine Gesundheit und ein erfülltes Liebesleben bemüht, damit du eines Tages auch noch ein ´Siebziger´ werden kannst.

Sternberg im Dezember 2000

DER PRÄSIDENT des Fuffziger Clubs

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