Feierliche Aufnahmein den ´Club der Fuffziger´
Liebe Mutti, Tante, Oma (ääähm nur Spass) eben Regina,
50 Jahre hast du darauf warten müssen - und heute
ist es endlich soweit. Ich darf dir die freudige Mitteilung
machen, daß Du anläßlich deiner heutigen Geburtstagsfeier
in den ehrenwerten 'Club der Fuffziger' aufgenommen
wirst. Der Vorstand hat mich ermächtigt, dir eine
kleine Begrüßungsrede zu halten, Bedeutung und Würde
dieses Titels zu erläutern und die Aufnahmezeitung
zu überreichen.
Bereits vor geraumer Zeit hat der Vorstand deine
Freunde und Bekannten beauftragt, deine Gewohnheiten,
dein Auftreten in der Öffentlichkeit, vor allem aber
auch deinen Umgang mit anderen ´Fuffzigern' zu beobachten.
Da alle zu einem positiven Urteil gekommen sind und
dich für würdig erachten, hat sich der Vorstand entschlossen,
deinem inständigen Wunsch auf Aufnahme in den ehrenwerten
'Club der Fuffziger' zu entsprechen.
'Fuffziger´ zu sein, heißt aber nicht, die Hände
in den Schoß zu legen. Du wirst vielmehr reichlich
Gelegenheit haben, dich im Kreis der ´Fuffziger´ zu
bewähren, etwa durch Kaffeekränzchen, Organisation
von Liederabenden usw.
Als ´Fuffziger´ darfst du ab sofort anstelle des
Bundesverdienstkreuzes einen ´Fuffziger´ an der Bluse
tragen, bei feierlichen Anlässen auch entsprechende
Aufnäher auf der Gesäßfläche deines Rockes. So wird
dir gewährleistet, daß dir als ´Fuffziger´ stets angemessene
Aufmerksamkeit, Ehrerbietung und Bewunderung zuteil
wird.
Diesen Tag feiern wir ja auch nicht so sehr wegen
der Vollendung des 50. Lebensjahres, sondern als Ehrentag
der Aufname in den 'Club der Fuffziger´. Du hast durch
diese Mitgliedschaft von heutigen Tag an vielfältige
Privilegien. So ist es dir mit sofortiger Wirkung
gestattet:
1. Deine Namensangabe auf privaten und geschäftlichen
Schreiben durch den Titelzusatz ´Fuffziger´ zu ergänzen.
Die Empfänger solcher Schreiben haben sich für zehn
Sekunden von Ihrem Platz zu erheben und deiner Person
in stiller Ehrerbietung zu gedenken.
2. Bei Turn- und Sportfesten darfst du ohne vorherige
Qualifikation an den Endausscheidungen in folgenden
Disziplinen teilzunehmen: Torten verdrücken, Teebeutel
- Weitwurf ..... und Lange Tratschen
3. Wegen der neubegründeten Mitgliedschaft im angesehenen
'Club der Fuffziger' ist es dir nicht länger zuzumuten,
im Haus, Küche, Hof und Garten irgendwelche niedrigen
Dienste zu verrichten.
4. Sobald du dein Ehrenzeichen trägst, sind die Mitglieder
deines Familienclans verpflichtet, dir ohne weitere
Aufforderung Filzpantoffeln, Kaffee, ein Stückchen
Kuchen, die Zeitschrift: 'Bild der Frau', bereitzustellen.
5. Beim Verlassen deines Domizils sind deine sonstigen
Angehörigen verpflichtet, dich mit ausreichenden Geldmitteln
in allen gewünschten Währungen auszustatten. Bemühe
dich um Nutzung all dieser Privilegien und um ein
vorbildliches Verhalten als ´Fuffziger´, damit wir
dich in zehn Jahren, bei Vollendung des 60. Lebensjahres,
den Titel 'Sechziger' verleihen können. Sei auch bitte
stets um deine Gesundheit und ein erfülltes Liebesleben
bemüht, damit du eines Tages auch noch ein ´Siebziger´
werden kannst.
Sternberg im Dezember 2000
DER PRÄSIDENT des Fuffziger Clubs
[zurück]
|